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Areal Mittelwies Männedorf

Komitee für die Gärtnerei zum Glück


1883 - 2023

140 Jahre Gärtnerei Möckli & Gärtnerei zum Glück

1883

Ende 1883 eröffnete der erste Gärtnereibetrieb des Friedhofsgärtners Möckli. 


1960

Die Gemeinde Männedorf erwarb 1960 das heutige «Grundstück 5741». Der frühere Besitzer pachtete das Gelände von der Gemeinde zurück, um die Gärtnerei auf dem Gelände weiterzuführen. 


1972 

Der Pächter errichtete 1972 das erste grosse Gewächshaus auf dem Gemeindegrund. 


1983 

Die Gärtnerei markierte ihr 100jähriges Bestehen. Zwei Jahre später übernahm die fünfte Generation der Gründerfamilie den Betrieb. 


1990 

Der Winterorkan «Vivian» beschädigte im Februar 1990 das 18 Jahre alte Gewächshaus so stark, dass es ersetzt werden musste. Im gleichen Jahr wurden an gleicher Stelle zwei direkt nebeneinanderliegende Gewächshäuser errichtet. 


Das Grundbuch führte direkt ab dem Erstellungsjahr 1990 die Gemeinde Männedorf als Eigentümerin von «Gebäude 1840» auf. Auch die Gebäudeversicherung des Kanton Zürich (GVZ) bestätigte das Eigentumsverhältnis im Schätzungsprotokoll von 1991. Der eingetragene Versicherungswert betrug CHF 297'000.

2004

Im September führte die GVZ die turnusmässige Revision durch, die alle 12-15 Jahre stattfindet.


Die Eigentumsverhältnisse blieben unverändert. Sowohl laut Grundbuch, wie auch laut Schätzungsprotokoll von 2004, war die Gemeinde Männedorf unverändert Alleineigentümerin der Gewächshäuser. Der eingetragene Versicherungswert verblieb bei CHF 297'000.

2007

In direkter Nachbarschaft zum Areal Mittelwies sollte ein neuer Gemeindesaal, ein neues Kirchgemeindehaus und das «Zentrum Leue» entstehen. In der Weisung zur Urnenabstimmung hiess es, dass die vom Gemeinderat erarbeitete Finanzplanung den geplante Gemeindesaal ohne Steuererhöhung hätte realisieren lassen können. 

2011

Der neue Gemeindesaal in direkter Nachbarschaft zum Areal Mittelwies wurde fertiggestellt. Das Zentrum Leute und das Kirchgemeindehaus wurden bereits 2010 eröffnet.

2012

Die Helvetia-Versicherung fand als Investorin des Zentrum Leue zunächst nicht genügend Mieter. Der Standort schrieb 2011 hohe Verluste , so dass ein Verkauf geprüft wurde. 

Auf der Gemeindeversammlung im Dezember 2012 wurde der Steuerfuss von 90% auf 95% erhöht. 

2014

Nach den Erneuerungswahlen im Mai für die Amtsperiode 2014-2018 konstituierte sich der Gemeinderat wie folgt: 

  • Gemeinderatspräsident: André Thouvenin (FDP), bisher
  • Finanzen: Giampaolo Fabris (FDP), bisher
  • Soziales: Heidi Burkhardt (GLP), bisher
  • Bildung: Wolfgang Annighöfer (FDP), neu
  • Infrastruktur: Rolf Eberli (CVP), bisher
  • Sicherheit: Daniela Halder (CVP), bisher Gesundheit
  • Liegenschaften: Thomas Lüthi (SVP), bisher Sicherheit
  • Hochbau: Peter Meier (GLP), neu

​​2016​​

Fünf Generationen führten 133 Jahre lang die Gärtnerei Möckli als 2016 die letzten Inhaber in Pension gingen. 

Das Pachtland mit den grossen Gewächshäusern wurde nach einer Ausschreibung an einen neuen Pächter vergeben. Dieser führte die Gärtnerei weiter, ergänzt mit einem «Getränke-Selbstbedienungs-Treffpunkt» und kleinem «Kursangebot». 


Der öffentliche Protokollauszug des Gemeinderates von der Sitzung vom 25. Mai 2016 wies auffällige Abweichungen vom Pachtvertrag auf. Während der Protokollauszug ein gastronomisches Angebot mit «Getränke-Selbstbedienungs-Treffpunkt» und Weidenpavillon erwähnte, sowie ein Kursangebot, vereinbarte der Pachtvertrag lediglich die "Zierpflanzenproduktion im Freiland". Im August 2023 bestätigte der Gemeinderat diese Nutzungsvereinbarung öffentlich in der Stellungnahme zu einer im Juli 2023 eingereichten Petition zur Rettung der «Gärtnerei zum Glück». 

Weiterhin vereinbarte der Pachtvertrag von 2016:

Der Verpächter übergibt dem Pächter per Pachtbeginn lediglich das Grundstück. Alle sich darauf befindenden Gebäude, Gehölze, Befestigungen und Infrastrukturen sind darin nicht enthalten. Diese werden vom vorangegangenen Pächter dem neuen Pächter mittels Übergabeprotokoll überlassen. Eine Abschrift des Übergabeprotokolls geht an den Verpächter und ist Bestandteil dieses Vertrags.

Mit dieser Vertragsklausel versuchte die Gemeinde Männedorf das Eigentum der Gewächshäuser (Gebäude 1840) per Ablöse zwischen den Pächtern zu regeln. Auch dieser Aspekt wurde vom Gemeinderat in der Stellungnahme zur Petition öffentlich bestätigt.

Die Gemeinde Männedorf verblieb jedoch laut Grundbuch und GVZ die alleinige Eigentümerin der Gewächshäuser (Gebäude 1840). Nach Pachtende hätte der Pächter laut Pachtvertrag ein leeres Grundstück übergeben müssen. Die Gewächshäuser hätten also vom Pächter entfernt werden müssen, obwohl die Gemeinde gleichzeitig Alleineigentümerin blieb.

2016 unterhielt die Gemeinde Männedorf für die Verwaltung der eigenen Grundstücke und Gebäude ein eigenes Ressort Liegenschaften. Vorsteher des Ressorts war Thomas Lüthi (SVP) und bereits seit 2002 Mitglied im Gemeinderat.

Der Gemeindepräsident war als Mitunterzeichner des Pachtvertrags damals Rechtsanwalt und Gründungspartner einer Wirtschaftskanzlei in Zürich. 

Am 14. Juli teilte der Gemeinderat in einer Medienmitteilung den Beschluss von 88 Sparmassnahmen für 2017 mit, da "die geplanten Ausgaben höher als die geplanten Einnahmen waren". 

2017

Im März 2017 wurde eine Raum- und Nutzungsanalyse für das Zentrum von Männedorf vorgestellt. Auf Seite 13 wurde ein Teil des Gewächshauses der Gärtnerei als Gastronomie aufgeführt. 

Der Gemeinderat ging zusammen mit 25 Vertretern aus verschiedenen Organisationen und Vereinen - der "Arbeitsgruppe für Gemeindeentwicklung" - der Frage nach, wie sich das Dorf weiterentwickeln solle. Über das Fehlen eines funktionierenden Dorfzentrums sei am meisten geklagt worden. 


Im November 2017 fand wieder eine Revision der GVZ statt. Es war die letzte Revision bevor die Gewächshäuser 2023 abgerissen wurden. Nach wie vor war die Gemeinde Männedorf als Eigentümerin der Gewächshäuser (Gebäude 1840) aufgeführt, obwohl der Pachtvertrag von 2016 eine Übergabe an den Pächter vorgesehen hatte. Auch im Grundbuch verblieb die Gemeinde alleinige Eigentümerin. Der eingetragene Versicherungswert wurde von CHF 297'000 auf CHF 380'000 erhöht.

Bereits 2017 etablierte sich ein regelmässiger Café- und Eventbetrieb im Innen- und Aussenbereich der Gärtnerei.

2018

Im April 2018 standen die Erneuerungswahlen an.

Der bisherige Vorsteher des Ressorts Liegenschaften, Thomas Lüthi (SVP), warb vor den Wahlen in der Zürichsee Zeitung für ein belebtes Dorfzentrum mit Café- und Barbetrieben, "wie wir dies aus südlichen Ländern kennen", sowie enge Zusammenarbeit mit zukünftigen Anbietern. 

Das Ressort Liegenschaften wurde im Zuge der Erneuerungswahlen aufgelöst und mit dem Ressort Infrastruktur zusammengelegt.

Der neu konstituierte Gemeinderat setzte sich wie folgt zusammen:

  • Gemeinderatspräsident: André Thouvenin (FDP), bisher
  • Finanzen: Giampaolo Fabris (FDP), bisher
  • Gesellschaft: Roger Daenzer (SP), neu
  • Bildung: Wolfgang Annighöfer (FDP), bisher
  • Infrastruktur: Erich Meier (GLP), neu
  • Sicherheit: Daniela Halder (CVP), bisher
  • Hochbau: Thomas Lüthi (SVP), bisher Liegenschaften

Der Event- und Veranstaltungsbetrieb der Gärtnerei wurde von 2018 an verstärkt beworben. Es habe Platz für 50 Plätze mit Konferenzstühlen und -tischen, Bistrotische, Festbänke, Catering, Apéros, Lesungen, Konzerten, Ausstellungen, Vereinsversammlungen und mehr. Für das geselligen Beisammensein wurde auch Alkohol ausgeschenkt. Ein Gastwirtschaftspatent lag nicht vor. 

Im November lud die Gemeinde zu einer Veranstaltung zur Zentrumsentwicklung ein. Der Gemeindepräsident wusste aus erster Hand zu berichten, dass Coop gerne im Areal Mittelwies präsent wäre. 

2019

Bis Mitte 2019 fanden monatelang Workshops statt, in denen rund 60 vom Gemeinderat ausgewählte Männedörfler herauszufinden versuchten, wie sich das Zentrum der Gemeinde entwickeln könnte. Von den 60 Teilnehmern waren mindestens 9 Teil der Gemeinde oder lokalen Politik, wie der Abschlussbericht auf Seite 2 und 6 zeigte: 

  • André Thouvenin (FDP), Gemeindepräsident
  • Jürg Rothenberger, Gemeindeschreiber
  • Thomas Lüthi (SVP), Ressortvorsteher Hochbau
  • Giampaolo Fabris (FDP), Ressortvorsteher Finanzen
  • Wolfgang Annighöfer (FDP), Ressortvorsteher Bildung
  • Roger Daenzer (SP), Ressortvorsteher Gesellschaft
  • Alexander Frei, Abteilungsleiter Infrastruktur und Hochbau
  • Erich Meier (GLP), Ressortvorsteher Infrastruktur
  • Giovanni Weber (FDP), Präsident des Gewerbevereins und früherer FDP-Präsident

Erneut kam zur Sprache, dass im Areal Mittelwies ein Coop entstehen solle, mit dem sogenannte Mittelwiespark auf dessen Dach. 

Der vom Gemeinderat verfasste Abschlussbericht wurde im Oktober präsentiert. Bei der Präsentation lag das Areal Mittelwies im Fokus. Abermalig wurde ein unterirdischer Coop thematisiert mit darüber liegendem Mittelwiespark. 

Die Gärtnerei zum Glück fand in der Präsentation keine Erwähnung, obwohl der Begriff "Gärtnerei" im Abschlussbericht 12 mal vorkam, im Vergleich zu 17 Erwähnungen von "Coop". Das Konzept «Freiraum» mit der Gärtnerei als Ankerpunkt sollte nicht weiterverfolgt werden, obwohl es während der Workshops von den Teilnehmern gut angenommen wurde. "Aus ökonomischer Sicht zieht dies keine hohen Renditeerwartungen mit sich, die für potenzielle Investoren relevant sind", heisst es dazu auf Seite 31. 

Auch wurden in der Zwischenzeit verschiedene Abklärungen getätigt die klar machen, dass eine Nachfrage im Bereich Familien und Kinder, Gärtnerei und Detailhandel besteht
Weitere Klärungen zur Nutzungsanordnung, der Einbezug der Gärtnerei, die definitive Lage und Dimension der Freiräume sowie der Gebäude müssen nochmals geprüft werden.
Als weiterer attraktiver Grünraum soll auch die bestehende Gärtnerei der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Ergänzend zur bestehenden «Gärtnerei zum Glück» wird in einem kleinen eingeschossigen Baukörper ein kleines gastronomisches Konzept zur Belebung des Freiraums angeboten.
Auch wurden in der Zwischenzeit verschiedene Abklärungen getätigt, gerade auch mit den Angeboten für Familien und Kinder, der Gärtnerei oder dem Coop.

Derweil betrieb der Gastronom Riccardo Tomasino in Uetikon ein Café. Über gemeinsame Kollegen kam es Ende 2019 zum Kontakt mit dem Pächter der Gärtnerei zum Glück, um über Unterstützung für Catering und Events zu sprechen.

2020

Der Pächter vermittelte bei der Gemeinde am 15. Januar die Präsentation eines von Tomasino erstelltem Konzepts für Café und Events.

Am 11. März erklärt die WHO die COVID-19-Epidemie zu einer weltweiten Pandemie. Infolge von Lockdowns wurden die Pläne für Gastro- und Eventbetrieb mehrmals verschoben.

Tomasino und der Pächter arbeiteten zwischen den Lockdows so gut es ging beim Cattering und der Durchführung von Events zusammen. Zwischenzeitlich fand auch eine Untervermietung an eine weitere Partei statt, die unter dem Namen «Nektar zum Glück» eine "Lounge mit Drinks im schönen Garten" betrieb. 

Der Pächter bot Tomasino schliesslich an die Pacht zum Jahresende ganz zu übernehmen. Durch die Übernahme wurden über acht Arbeitsplätze gerettet, die überwiegend mit Personen aus beruflichen Eingliederungsmassnahmen der AHV/IV und Stiftung Bühl besetzt waren. Die Gemeinde war einverstanden. Die Forderung des Ressortvorstehers Hochbau von 2018 wurde damit wahr, denn mit Tomasino als Gastronom spanisch-italienischer Herkunft bekam Männedorf nun einen Café- und Barbetrieb, "wie wir dies aus südlichen Ländern kennen".



Als neuer Pächter wurde auch Tomasino vertraglich verpflichtet alle Gebäude, Gehölze, Befestigungen und Infrastrukturen in sein Eigentum zu übernehmen. Die Ablöseklausel entsprach wortwörtlich der Formulierung des Pachtvertrags von 2016. Diesmal sollte also Tomasino die Gewächshäuser (Gebäude 1840) von Bühlmann übernehmen. Laut Grundbuch und GVZ befanden sich die Gewächshäuser jedoch weiterhin im Alleineigentum der Gemeinde.

Der neue Pachtvertrag enthielt auch Änderungen:

Die Klausel zur Rückgabe der Pacht sah nicht mehr zwingend vor, dass ein leeres Grundstück übergeben werde müsse, denn der vorherige Pächter habe bereits die Kosten für den Rückbau geleistet. Die Vorkasse durch Bühlmann wurde vom Gemeinderat auf der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2024 öffentlich bestätigt. 

2016 bezahlte also Bühlmann dem Vorpächter Möckli eine Ablöse für Gewächshäuser, die laut Grundbuch und GVZ im Eigentum der Gemeinde verblieben. 2020 zahlte Bühlmann der Gemeinde dann einen Vorschuss für den Rückbau selbiger Gewächshäuser, die weiterhin im Eigentum der Gemeinde verblieben. Tomasino bezahlte wiederum Bühlmann eine Ablöse für die Gewächshäuser, die im Eigentum der Gemeinde verblieben und vereinbarte die Rückzahlung des Vorschusses für den Rückbau der Gewächshäuser, die im Eigentum der Gemeinde verblieben.

Neu wurde im Vertrag vereinbart, dass ein Café- und Eventbetrieb als Nebenwirtschaft geführt werde. Hierfür wurde vom Pächter Bühlmann noch ein barrierefreies WC eingebaut, denn die vorherige Kompost-Toilette entsprach nicht den Anforderungen für gastronomische Betriebe. Die Gemeinde beteiligte sich an den Gesamtkosten des WC-Einbaus zu rund zur Hälfte, indem Kosten für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation übernommen wurden. Mit Steuergeldern wurde also der Anschluss des gemeindeeigenen Gebäudes 1840 an die gemeindeeigene Kanalisation finanziert. Die Gemeinde genehmigte demnach den Einbau eines WCs in ein Gewächshaus, das sich laut Grundbuch und GVZ im Eigentum der Gemeinde befand. Das Ressort Hochbau störte sich bei der Erteilung der Baubewilligung zudem nicht an der Sicherheit der Dachverglasung selbigen Gewächshauses, in dem sich das neue WC befand. Die Dachverglasung sollte einem Café- und Barbetrieb, "wie wir dies aus südlichen Ländern kennen" zunächst nicht im Wege stehen.

2021

Der Gemeinderat stellte den Antrag an die Gemeindeversammlung einem Projektierungskredit in Höhe von einer Million Franken für die Zentrumsentwicklung zuzustimmen. Doch die Rechnungsprüfungskommission (RPK) empfahl den Antrag abzulehnen.

Tatsächlich versenkte das Stimmvolk den Projektierungskredit auf der Gemeindeversammlung mit deutlicher Mehrheit. 


Wie allen Gastronomiebetrieben machte die Pandemie der Gärtnerei zum Glück noch zu schaffen. Zertifikatspflicht und Öffnungsschritte brachten zumindest leichte Besserungen. 

2022

Am 15. Mai 2022 wurde ein neuer Gemeinderat gewählt: 

  • Gemeindepräsident: Wolfgang Annighöfer (FDP), bisher Bildung
  • Finanzen: Didier Fatio (FDP), neu
  • Soziales: Roger Daenzer (SP), bisher
  • Bildung: Rahel Haldi Moser (GLP), neu
  • Infrastruktur: Erich Meier (GLP), bisher
  • Sicherheit: Daniel Kellenberger (GLP), neu
  • Hochbau: Thomas Lüthi (SVP), bisher

Die Anzahl der Events nahm nach Ende der Lockdowns schnell zu. Die Bevölkerung wollte wieder feiern und gesellig zusammen kommen. Die Gärtnerei zum Glück wurde weit über Männedorf hinaus bekannt und beliebt. Das Konzept, einen Begegnungsort für die Bevölkerung zu schaffen und das Zentrum zu beleben, mit Café- und Barbetrieb, "wie wir dies aus südlichen Ländern kennen", ging zunächst auf.


Grundstück 5741 Männedorf

Die Gärtnerei lag in der Zentrumszone, wo die Grenzwerte für Lärmemission nach ES III (mässig störende Betriebe) höher liegen dürfen, als in reinen Wohnzonen nach ES II (nicht und wenig störende Betriebe). Südlich lagen der Bahnhof Männedorf und der P+R Mittelwies Parkplatz als erhebliche Lärmquellen.

Den Wunsch nach Café- und Barbetrieben, "wie wir dies aus südlichen Ländern kennen", teilten nicht alle. Die starke Zunahme an Events nach der Ruhe der Pandemie störte einige Nachbarn. Die Gemeinde erhielt Lärmbeschwerden und einen Beschwerdebrief, unterschrieben von vier Anwohnern. Die Liegenschaften der Anwohner befanden sich in der Kernzone 1, in der ebenfalls ES III galt.

Im Gegensatz zu südlichen Ländern mit lebendigem Café- und Barbetrieb, ist das Ruhebedürfnis in der Deutschschweiz bekanntlich stark ausgeprägt. Für Lärmbeschwerden gibt es gewöhnlich ein klares Procedere mit Lärmprotokollen. Im Fall der Nachbarn waren jedoch keine Protokolle, Beweise oder Nachweise nötig, denn die Wege zur Gemeinde waren kurz.

Mit einigen Nachbarn richtete der Pächter eine WhatsApp Gruppe ein, um direkt auf Lärmbeschwerden reagieren zu können. In diesem Zuge erhielt er sogar Nachrichten über zu laute Musik an Abenden, an denen in der Gärtnerei gar keine Events stattgefunden hatten. Den Lärmquellen auf der Spur bemerkte der Pächter laute Musik, die mal aus dem Gemeindesaal durchdrang, mal aus dem Jugendkeller der Villa Liebegg. Es gab in der näheren Nachbarschaft also noch weitere Partystätten, so dass nicht jedesmal mit dem Finger auf die Gärtnerei hätte gezeigt werden können.

Am 20. Oktober erschien der Pächter alleine zu einem Termin bei der Gemeinde, um über diverse Anliegen zu sprechen. Von den vier Gemeindevertreter war der Ressortvorsteher Sicherheit (GLP) anwesend, ein weiteres Kadermitglied aus dem Ressort Sicherheit, ein Kadermitglied aus dem Ressort Präsidiales und ebenfalls für Sicherheit zuständig, sowie ein Kadermitglied der Abteilung Facility Management als Mitunterzeichner des Pachtvertrags. Statt auch über die Weiterentwicklung der Gärtnerei zu sprechen wurden ausschliesslich die Lärmbeschwerden thematisiert, obwohl weiterhin keine Protokolle, Bussen, Polizeiprotokolle, sprich Beweise oder Nachweise vorlagen. Die Gemeinde und ihre Vertreter folgten lediglich dem Hörensagen.

Bei einem der Beschwerdeführer handelte es sich scheinbar um den früheren Pächter und direkten Nachbarn der Gärtnerei. Falls zutreffend also derjenige, dem die Gemeinde 2016 gestattete die Gewächshäuser seinem Nachfolger per Ablöse ins Eigentum zu übergeben, obwohl die Gemeinde laut Grundbuch und GVZ weiterhin Alleineigentümerin blieb. Ein weiterer Beschwerdeführer soll pensionierter Mitarbeiter der Gemeinde und vor der Pensionierung für den Gemeindesaal zuständig gewesen sein. Also jener Gemeindesaal, aus dem ab und zu laute Musik in die Nachbarschaft drang (mässig störender Betrieb nach ES III) und der laut Einschätzung 2007 ohne Steuererhöhungen hätte realisiert werden sollen, 2011 fertiggestellt wurde, woraufhin 2012 der Steuersatz von 90% auf 95% erhöht wurde.


Im November lancierten Unterstützer der Gärtnerei eine Unterschriftensammlung mit folgendem Wortlaut:

«Die Gärtnerei zum Glück soll in den nächsten 5–10 Jahren bestehen bleiben. Zudem soll es zum Projekt Mittelwies integriert werden»

Rund 700 Personen unterzeichneten die Petition, die anschliessend der Gemeinde übergeben wurde. Die Gemeinde bestätigte zwar den Erhalt, reagierte jedoch nie auf die Petition.

Auffallend ist: Als sich alteingesessene Männerdörfler mit Stimmrecht ohne Lärmprotokolle und sonstige Nachweise über Lärm beschwerten, reagierte die Gemeinde aufgrund von Hörensagen umgehend, ohne weitere Untersuchungen oder Nachforschungen einzuleiten. Bei 700 Unterschriften für die Gärtnerei zum Glück rührte die Gemeinde hingegen keinen Finger.

Ein Jahr zuvor, im Oktober 2021, lehnte die Gemeindeversammlung den Projektierungskredit von einer Million Franken ab und legte die hochtrabenden Pläne des Gemeinderates zur Zentrumsentwicklung vorerst auf Eis. Stattdessen lag dem Gemeinderat nun eine Petition mit 700 Unterschriften vor, die verlangte, dass die Gärtnerei in die Zentrumsentwicklung integriert werden solle. Nach all den Workshops mit "ausgewählten" Männedörflern, all den Präsentationen, Abschlussberichten, Einbeziehung von Immobilienmanagement-, Verkehrs- und Raumplanungs-AGs, masste sich der auswärtige Pächter der Gärtnerei an, sich im Zentrum etablieren zu wollen.

Im Dezember schrieb der Ressortvorsteher Infrastruktur mahnend, dass sich der Pächter strikt an die Ruhezeiten zu halten habe. Nachweise zu Ruhestörungen lagen weiterhin keine vor.

Februar 2023

Im dritten Jahr der neuen Pacht überschlugen sich die Ereignisse. Weitere Lärmbeschwerden blieben zunächst aus. Zu den vorherigen Lärmbeschwerden wurden nie Nachweise eingereicht. 

Der Pächter zog jedoch einen Anwalt hinzu, um zu klären wie sich die Vertragsklausel zur Einhaltung der Ruhezeiten mit den erweiterten Betriebszeiten des erteilten Gastwirtschaftpatents vereinbaren liesse. Ebenso, wie es sich mit den zulässigen Lärmemissionen in der Zentrumszone verhalte. Die Gemeinde ging nicht auf die Anliegen ein.

März 2023

Ältere Gäste und Gäste mit Kinderwagen hatten immer wieder Mühe sich über den unebenen Kiesbereich zu den Aussensitzplätzen zu begeben. Der Pächter demontierte daraufhin ein mobiles Triebzelt, das zur Strasse hin Richtung Bahnhof auf einem ebenen Kiesplateu gelegen war. Das Triebzelt mit Plastikplane war kein eingetragenes Gebäude, wie die beiden grossen Gewächshäuser (Gebäude 1840). Es war in ein paar Stunden abmontiert. Es fand keine Erweiterung der bestehenden Aussensitzplätze statt, sondern die bestehenden Aussensitzplätze wurden auf das ebenen Kiesplateu verlegt. Die beiden grossen Gewächshäuser (Gebäude 1840) dienten zudem als Lärmschutz zur dahinter wohnenden Nachbarschaft.

Die Gemeinde wurde über die Änderungen informiert. Um sich ein genaueres Bild zu machen, schickte das Ressort Hochbau einen Fachspezialisten. Dieser war bereits bei diesem ersten Besichtigungstermin der Meinung, dass der Café- und Eventbetrieb als Nebenwirtschaft aufgehoben gehöre, da sich dieser Geschäftsbereich vergrössere gegenüber Floristik und Gärtnerei. Diese Meinung wurde bereits am ersten Besichtigungstermin, ohne weitere Prüfung geäussert, obwohl sich am Betriebskonzept nichts veränderte. Es fand keine Erweiterung statt, sondern die vorhandenen Tische wurden lediglich umplatziert. An Stelle der vorherigen Sitzplätze war ein Angebot grösserer Bäume vorgesehen, also eine Erweiterung der Gärtnerei gegenüber dem Café und nicht andersherum.

Das Resort Hochbau war zudem der Ansicht, dass das kleine Triebzelt nicht ohne Baubewilligung hätte abgebaut werden dürfen. Die Gemeinde verlangte eine nachträgliche Bewilligung für die Demontage. Das kleine Triebzelt war jedoch kein Gebäude und der Grundabstand zur Strasse betrug weniger als die vorgeschriebenen 4 Meter. Wäre es ein Gebäude gewesen, so hätte es laut Bau- und Zonenordnung dort gar nicht stehen dürfen. 

April 2023

Das Ressort Hochbau erstellte für die Umnutzung einen Auflagenkatalog, den es zu erfüllen galt. Der Pächter entsprach dieser Anordnung und reichte die angeforderten Unterlagen wie gefordert zu Händen des Ressortvorstehers Infrastruktur ein. Dieser hätte die Punkte prüfen, gegenzeichnen und an das Ressort Hochbau weiterreichen sollen. Der Ressortvorsteher Infrastruktur war jedoch im Urlaub, so dass die Unterlagen intern ohne dessen Unterschrift weitergereicht wurden.

In der Anfang September veröffentlichten Stellungnahme zur Petition behauptete der Gemeinderat, dass der dem Ressort Infrastruktur unterstellte Fachbereich Betrieb, der den Vertrag ausstellte, "für die Beurteilung und Bewilligung einer entsprechenden Nutzungsänderung, also Gastrobetrieb mit Veranstaltungen", gar nicht zuständig gewesen sei. Die Zuständigkeit für baurechtliche Fragen läge beim Fachbereich Hochbau. 

Unklar ist daher, wieso der Ressortvorsteher Infrastruktur die Unterlagen überhaupt hätte gegenlesen sollen und wieso das Ressort Hochbau ohne die Rückmeldung des Ressortvorstehers Infrastruktur nicht mit der Bearbeitung der Nutzungsänderung fortfahren wollte. Widersprüchlich zur Stellungnahme vom September ist zudem, dass im Mai ein Termin mit einem Kadermitglied des Fachbereichs Facility Management vereinbart wurde, denn dieser Fachbereich ist sowohl dem Ressort Infrastruktur wie auch Hochbau zugehörig. 

Mai 2023

Am 3. Mail teilte das Ressort Hochbau mit, dass der erste Auflagenkatalog nicht ausreichend gewesen sei. Es folgte ein zweiter Auflagenkatalog und es wurde vom Ressort Hochbau nun auch eine Begutachtung des Glasdaches gefordert.

Am 9. Mai fand ein Gespräch zwischen einem Kadermitglied für Facility Management und dem Pächter statt. Der Kadermitarbeiter war Mitunterzeichner des Pachtvertrags und bereits bei einem Termin am 20. Oktober 2022 mit anwesend. Er forderte den Pächter auf einen Gutachter zu beauftragen, um das Glasdach auf Sicherheit prüfen zu lassen. Der genaue Wortlaut war:

"Was haben wir für eine Verglasung auf dem Dach? Haben wir eine Einfachverglasung, ist es schnell brüchig? Kommen grosse Scherben auf die Menschen, die da drunter stehen, dann ist es ein grosses Problem.” -Kader

Das später von der Gemeinde in Auftrag gegebene Kurzgutachten zur Dachverglasung bestätigte die geradezu hellseherische Einschätzung des Kadermitarbeiters. Die Gemeinde ahnte oder wusste also bereits vor Beauftragung des Gutachtens, welches Ergebnis zu erwarten gewesen wäre.

Am 22. Mai stellte der Ressortvorsteher Infrastruktur dem Pächter ein Schreiben zu. Es wurde auf erneute Beschwerden wegen Ruhestörung verwiesen, woraufhin ab sofort die Betriebszeiten eingeschränkt werden würden und keine Veranstaltungen mit Livemusik mehr gestattet seien. Erneut wurden keine Details zu den Beschwerden genannt, keine Nachweise erbracht oder Abklärungen durchgeführt, ob tatsächlich Ruhestörungen vorlagen, ob diese von der Gärtnerei ausgingen, und wie es sich mit der Einhaltung der Lärmemissionsgrenzen verhielt. Stattdessen wurde eine Kündigungsdrohung ausgesprochen.

Für die Zuständigkeit bei Lärmsorgen ist allerdings die Polizei der Gemeinde zuständig . Für Männedorf wäre das die Kommunalpolizei der Region Meilen gewesen . Ruhestörungen hätten also zunächst nachgewiesen werden müssen, mittels Rapports und Bussen durch die Polizei oder beweiskräftige Nachweise. Die Gemeinde und ihre Vertreter hätten Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns wie Treu und Glauben befolgen müssen, statt wie selbsternannte Dorfsheriffs aufgrund von Hörensagen durchzugreifen. 

Juni 2023

Die Gemeinde beauftragte einen Vertreter der SIGAB , um das Glasdach des grossen Gewächshauses zu begutachten. Das Kurzgutachten kam zum Schluss, dass bei Extremwetterereignissen die Hagelfestigkeit der Dachverglasung nicht den Anforderungen für eine Nutzung als Café oder Eventlokal entspräche. Seitens der SIGAB bestand die Möglichkeit, Vorschläge zur Gewährleistung der Sicherheit einzuholen. Die Gemeinde verzichte explizit darauf. Ein Anruf bei der SIGAB und weitere Abklärungen ergaben, dass eine Schutzfolie die Hagelfestigkeit gewährt hätte. Die Gemeinde wollte also lediglich per Gutachten bestätigt bekommen was sie laut Gespräch am 3. Mai bereits ahnte oder wusste, ohne von gleicher Stelle mögliche Lösungen für ein bereits ersichtliches Problem einzuholen.

Bei der Pachtübergabe 2016 war eine Prüfung der Sicherheit für den «Getränke-Selbstbedienungs-Treffpunkt» nicht erforderlich gewesen und auch das kleine «Kursangebot» durfte unter dem Glasdach stattfinden, sowie sämtliche Veranstaltungen, die nicht Teil des Pachtvertrages waren. Vorsteher Hochbau war damals der mittlerweile verstorbene Peter Meier (GLP). Vorsteher Liegenschaften war Thomas Lüthi (SVP). Gemeindepräsident war André Thouvenin (FDP). Alleineigentümerin der Gewächshäuser (Gebäude 1840) war laut Grundbuch und GVZ die Gemeinde Männedorf.

Obwohl 2020 die nächste Pachtübergabe mit Café- und Eventbetrieb als Nebenwirtschaft vereinbart wurde, fand erneut keine Sicherheitsprüfung der Dachverglasung statt. Vorsteher Hochbau war nun Thomas Lüthi (SVP), der bis 2018 Vorsteher des Ressorts Liegenschaften war. Das Ressort Liegenschaften war 2018 in das Ressort Infrastruktur aufgegangen. Vorsteher Infrastruktur war Erich Meier (GLP). Gemeindepräsident war weiterhin André Thouvenin (FDP). Die Gewächshäuser (Gebäude 1840) befanden sich laut Grundbuch und GVZ nach wie vor im alleinigen Eigentum der Gemeinde Männedorf.​

Zum Vergleich: Der gastronomische Saisonbetrieb «Schiffstation»  am Hafen Männedorf muss regelmässig spontan auf Unwetterwarnungen reagieren. Schirme werden abgebaut, Gäste abkassiert und weggeschickt. Der Betrieb wird also kurzfristig geschlossen. Die Gäste müssen sich selber in Sicherheit bringen. Direkt am See können auch im Sommer in kürzester Zeit Windböen und Starkregen auftreten, ebenso Hagel. Die Mitarbeiter beobachten Unwetterwarnungen auf dem Handy und reagieren entsprechend. Niemand käme auf die Idee aufgrund von Unwetterrisiken den ganzen Betrieb einzustellen. Die Gewächshäuser der Gärtnerei, die seit 1990 jedem Unwetter standhielten, sollten hingegen zu unsicher sein.

Am 15. Juni bekam der Pächter eine Verfügung der Gemeinde zugestellt, die vorschrieb Gastronomie- und Eventbetrieb unverzüglich einzustellen. Grundlage der Verfügung bildete das zuvor erstellte Kurzgutachten.

Am 19. Juni fand die Gemeindeversammlung mit 185 Stimmbürgern statt. Der Gemeindepräsident eröffnete die Versammlung mit den Worten "Das Wetter ist schön, machen wir nicht zu lange" und führte zügig durch die drei angesetzten Geschäfte . Abweichend von der Traktandenliste ergriff der Ressortvorsteher Hochbau das Wort und verlas die Verfügung zur Schliessung des Gastronomie- und Eventbetriebs der Gärtnerei zum Glück. Der anwesende Pächter war überrascht, da das Geschäft nicht traktandiert war. Er wollte sich dazu äussern, doch ihm wurde als Nicht-Männedörfler das Wort verwehrt. Erzürnt stürmte der Pächter aus dem Saal und knallte die Tür hinter sich zu.

Nach der Gemeindeversammlung rief die Gemeinde die Polizei und zeigte den Pächter wegen Sachbeschädigung an. Die einzige Auskunftsperson, die in der Anzeige eine Aussage zu dem Vorfall machte, war ausgerechnet der gleiche leitende Mitarbeiter des Ressorts Infrastruktur, der am 3. Mai die mangelnde Sicherheit der Dachverglasung vorausahnte. Selbiger Mitarbeiter war auch Mitunterzeichner des Pachtvertrags. Unter den restlichen rund 200 Anwesenden der Gemeindeversammlung fand sich sonst keine neutrale Auskunftsperson. In der Aussage wurde ausschliesslich behauptet, dass der Pächter einen Stehtisch umgeworfen habe.

"Er wurde dann so wütend, stand auf, verliess den Saal und warf dann im Foyer einen Stehtisch um." -Kader

Ein Aufstossen und Zuknallen der Türe fand in der Aussage keinerlei Erwähnung, obwohl dies sogar im Artikel der Zürichsee Zeitung erwähnt war.

Juli 2023

Verfügung und Strafanzeige waren zu viel für den Pächter obwohl beides hätte rechtlich angefechtet werden können. Angesichts der hohen psychischen Belastung und finanziellen Risiken fehlte ihm jedoch die Kraft den Betrieb weiterzuführen. Die Gemeinde hatte gewonnen. Das Mobbing hatte sich gelohnt. In Absprache mit seinem Anwalt wurde ein Deal mit der Gemeinde ausgehandelt, um den Pachtvertrag vorzeitig zu beenden. Der Ressortvorsteher Infrastruktur stellte drei Bedingungen:

  1. Vorzeitiges Pachtende zum 31. Juli
  2. Keine öffentlichen Äusserungen zur Angelegenheit / nicht mit den Medien sprechen (Anmerkung: Maulkorb)
  3. Entschuldigungsbrief an den Gemeinderat (Anmerkung: Schulpädagogik der 1950er Jahre)

Die Anwälte des Pächters verlangten wiederum die Rücknahme der Strafanzeige. Schliesslich wurde eine Auflösungsvereinbarung erstellt, die zum 31. Juli mit der Schlüsselübergabe vollzogen werden sollte. ​In der Auflösungsvereinbarung hiess es dazu:

"Die hängige Strafanzeige wegen Sachbeschädigung wird nach der Schlüsselrückgabe zurückgezogen."

Die Auflösungsvereinbarung wurde seitens der Gemeinde stets als einvernehmlich bezeichnet. Die Strafanzeige wegen Sachbeschädigung war jedoch gegen die Privatperson Tomasino gerichtet, während der Pachtvertrag und die Auflösungsvereinbarung mit dessen GmbH abgeschlossen waren. Die Gemeinde ging gegen den Pächter persönlich mit einer privaten Strafanzeige vor, die auf einer schwachen Aussage eines befangenen Zeugen beruhte. Auch der Maulkorb (mutmassliche Einschränkung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Meinungsfreiheit) und die Erniedrigung mittels Entschuldigungsbrief (mutmassliche Verletzung der verfassungsrechtlich geschützten Würde) waren gegen Tomasino als Privatperson gerichtet. Die Auflösungsvereinbarung wurde höchstens mit der GmbH als Pächter einvernehmlich geschlossen. Die Person Tomasino war von Anfang an einer Ungleichbehandlung durch die Gemeinde ausgesetzt (mutmasslicher Verstoss gegen das Gleichheitsgebot).

Die erzwungene Auflösungsvereinbarung führte zur Schliessung eines erfolgreichen Betriebs und zum Verlust von zehn Arbeitsplätzen. Die Bevölkerung verlor einen Begegnungsort mit Café- und Barbetrieb, "wie wir dies aus südlichen Ländern kennen".

Anfang Juli bildeten empörte Bürger spontan das «Komitee für die Gärtnerei zum Glück»  mit dem Ziel den Betrieb und die Arbeitsplätze zu retten. Innerhalb weniger Tage wurde hierfür eine Petition mit 345 Unterschriften erstellt, die am 6. Juni dem Gemeindepräsidenten persönlich übergeben wurde.

"Jetzt müssen Sie aufpassen" -Gemeindepräsident

Der Gemeindepräsident wies auf "ein paar juristisch Herausforderungen" hin und mahnte die Anwesenden zur Vorsicht. Eine Prüfung des Anliegens würde vor den Sommerferien nicht mehr möglich sein. Das Auftreten des Gemeindepräsidenten wirkte in der Wahrnehmung der Anwesenden überheblich und belehrend mit einem mahnenden Zeigefinger und an die Petitionäre gerichteten Worte "jetzt müssen Sie aufpassen". Der Zeigefinger ist auch auf dem Foto des ZSZ-Artikels gut zu sehen. 

Seitens der Gemeinde gab es keine Anzeichen für einen Dialog. Im Dorf sprach sich herum, dass der Rückbau der Gärtnerei noch im August stattfinden solle. Daher reichte das Komitee am 17. Juli beim Bezirksrat Meilen eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Männedorf ein. Das Komitee erstellte zudem eine Facebook-Seite und lancierte eine weitere Online-Petition, die sich an den Bezirksrat Meilen richtete, um die Aufsichtsbeschwerde zu unterstützen. 

Am 28. Juli lehnte der Ressortvorsteher Infrastruktur eine ​Verlängerung des Liquidationsverkaufs ab. Unterstützer der Gärtnerei transportierten in einer aufwendigen und kostspieligen Aktion verbliebene Bäume ab, um diese zu retten. 


Erstmals lag ein Nachweis vom 29. Juli über Lärm im Areal Mittelwies vor. Die Ursache war jedoch nicht etwa eine Abschiedsparty der Gärtnerei. Nach Feiern war dort niemandem zumute. Stattdessen war der Gemeindesaal an diesem Sonntag von der Gemeinde für eine private Veranstaltung vermietet worden. Laute Musik schallte durch die Nachbarschaft und es parkierten Autos mitten auf dem Leueplatz wie obiges Video zeigt. Das Video bestätigte die angebrachten Zweifel, dass nicht ausschliesslich die Gärtnerei die Ursache für Lärmbeschwerden gewesen sein konnte. Jedenfalls gestattete die Gemeinde laute Partys in ihrem eigenen Gemeindesaal, der laut den Abschreibungsberichten den Steuerzahler über 300'000 Franken im Jahr kostet. 

Am 31. Juli fand die Schlüsselübergabe an Vertreter der Gemeinde fand statt.

August 2023

Am 11. August verbreitete sich tagsüber das Gerücht, dass der Rückbau der Gärtnerei bevorstehen würde. Die Gemeinde war auf dem Gelände und began damit einige Pflanzen abzutransportieren. Ein vorangegangener Vermittlungsversuch zwischen dem Komitee und dem Gemeinderat wurde vom Ressortvorsteher Infrastruktur abgewürgt. Das Komitee setzte um 15:13 Uhr ein Posting auf seiner Facebook-Seite ab . Daraufhin veröffentlichte die Gemeinde am späten Abend eine eigene Bekanntmachung auf ihrer Webseite. 

"Es braucht keine Baubewilligung" -Gemeindepräsident

Die Zürichsee Zeitung meldete sich am Wochenende beim Komitee und Gemeindepräsidenten für Stellungnahmen. Es bestand grosse Verwunderung darüber, dass ein Rückbau ohne Baubewilligung angesetzt war. Der Gemeindepräsident argumentierte im Zeitungsartikel der ZSZ, dass eine Baubewilligung nicht nötig wäre, sondern eine "Installationsverfügung für die Firma, die mit dem Abriss beauftragt ist" ausreichend sei. 

Im März war das Ressort Hochbau also der Meinung es hätte eine Baugenehmigung für die Demontage eines Triebzelts benötigt, obwohl dieses Zelt kein eingetragenes Gebäude war. Im August war der Gemeindepräsident dann der Ansicht, dass für den Rückbau eines im Grundbuch eingetragenen Gebäudes, welches fest und dauerhaft mit dem Boden verbunden war, keine Baugenehmigung erforderlich gewesen wäre. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Einschätzung des Gemeindepräsidenten nicht ohne Konsultation des Ressorts Hochbau getroffen wurde. Jedenfalls erwies sich diese Einschätzung als grundlegend falsch.

Am 17. August erkundigte sich ein Mitglied des Komitees bei den Ressorts Hochbau und Infrastruktur schriftlich, ob ein Entsorgungskonzept mit Schadstoffgutachten vorliege, mit Verweis auf das «Merkblatt Rückbau des kantonalen Amts für Abfallwirtschaft». 

Am 18. August zirkulierten Fotos in WhatsApp-Gruppen, die zeigten wie asbesthaltige Eternitplatten entsorgt wurden. Auf den Fotos waren Arbeiter des Entsorgungsunternehmens mit Atemschutzmasken zu sehen, jedoch ohne die vorgeschriebenen weissen Schutzanzüge (mutmasslicher Verstoss gegen die EKAS Richtlinie für Asbest ). Zahlreiche Eternitplatten wurden in weissen Entsorgungssäcken für Asbest verpackt.

Am 21. August antwortete die Gemeindeschreiberin ausweichend und im Widerspruch zur Aussage des Gemeindepräsidenten, dass keine Baugenehmigung erforderlich gewesen wäre.

"Unsere Bauaufsicht behandelt die Immobilien der Gemeinde genau gleich, wie alle anderen Bauten auch. Der Unternehmer, der den Abbruch durchführt, muss für die laufenden Arbeiten die Vorgaben der Bauaufsicht erfüllen. Das von Ihnen erwähnte Merkblatt ist der Bauaufsicht selbstverständlich bekannt und es wird danach gehandelt." -Gemeindegschreiberin

Auf den Widerspruch angesprochen, sowie die Entsorgung von asbesthaltige Eternit-Platten, antwortete die Gemeindeschreiberin am 25. August:

"Die beiden Gewächshäuser auf dem Pachtland der Gemeinde wurden 1990 erstellt. Der vorliegende Fall ist im von Ihnen erwähnten Merkblatt unter Punkt 4 geregelt. In der Schweiz gilt seit 1989 ein umfassendes Asbestverbot, deshalb wurden die Anforderungen für Rückbauten für Gebäude ab 1990 auch im Merkblatt reduziert." -Gemeindeschreiberin

Am 28. August wurde dem erwidert, dass von 1972 bis 1990 bereits ein Gewächshaus am gleichen Platz gestanden hatte und daher nicht klar sei, ob 1990 sämtliche Bauten, Fundamente, Bauteile, etc. neu erstellt worden seien. Zudem hatte das beauftragte Unternehmen bestätigt, dass "im Voraus" bekannt gewesen sei, dass asbesthaltige Eternitplatten vorhanden wären. Es lagen also weder eine Baubewilligung, noch ein Entsorgungskonzept vor. Die Ressorts Hochbau und Infrastruktur setzten sich über Bauvorschriften, Entsorgungskonzepte und somit die bundesweite «Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen» (VVEA), hinweg. Wie aus Grundbuch und der GVZ bekannt, war die Gemeinde seit der Errichtung im Jahr 1990 stets Alleineigentümerin der Gewächshäuser (Gebäude 1840). Laut der Auflösungsvereinbarung gingen zudem zum 1. August sämtliche Hinterlassenschaften ins Eigentum der Gemeinde über.

Der Pächter muss keinerlei Rückbauten tätigen. Sämtliche Immobilen, Mobilen und Gegenstände, welche sich auf dem Grundstück mit der Katasternummer 5741 befinden, darf der Pächter zurücklassen. Diese gehen entschädigungslos ins Eigentum des Verpächters über.

Zwischen dem 21. August und 30. August ruhten die Arbeiten. Am 30. August wurden die Rückbauarbeiten fortgesetzt. Mit dem Abriss der Gewächshäuser wird die Gärtnerei nach 140 Jahren dem Erdboden gleichgemacht, noch während Petition und Aufsichtsbeschwerde hängig sind. Ein Dialog mit dem Bürgerkomitee zur Rettung des Betriebs wurde somit verunmöglicht.

Eine 140jährige Geschichte nahm vorerst ein unrühmliches Ende.

1883 - 2023

September 2023

Die Beschlüsse der Gemeinderatsitzung vom 23. August 2023 wurden am 4. September veröffentlicht. Darunter auch die Stellungnahme zur Petition. In der Stellungnahme bestätigte der Gemeinderat folgende Aspekte öffentlich:

  • Per 1. Januar 2017 übergab der Pächter Heinz Möckli die Gärtnerei an die neue Pächterin Eugen Bühlmann GmbH
  • Es war seinerzeit im Pachtvertrag ausschliesslich die "Zierpflanzenproduktion im Freiland" vereinbart
  • Der Pachtvertrag stellte ebenso klar, dass die Gemeinde der Eugen Bühlmann GmbH lediglich das Grundstück übergab, wobei bei Rückgabe ein leeres Grundstück zu hinterlassen gewesen wäre
  • Das Glashaus und der Holzschopf wurden vom bisherigen Pächter dem neuen Pächter ins Eigentum übertragen. Nur das Land soll im Eigentum der Gemeinde gewesen sein
  • Die Gemeinde erfuhr im Jahr 2020 von Café- und Eventbetrieb mit der Tomasino GmbH als Untermieter
  • Per 1. Januar 2021 wurde mit der Tomasino GmbH ein neuer Pachtvertrag vereinbart
  • Für eine Nutzungsänderung war das Ressort Hochbau zuständig
  • Die Sicherheitsprüfung soll eine anderweitige Nutzung verunmöglicht haben
  • Daraufhin beendeten die Parteien die Pacht per Auflösungsvereinbarung zum 31. Juli
  • Ein Rückbau sei notwendig gewesen, um das Grundstück für andere Nutzungen frei zu räumen
  • Die Gemeinde sei der Meldepflicht für den Abbruch, gemäss § 327 Abs. 1 PBG, nachgekommen 
  • Eine Zwischennutzung als Aufenthalts- und Erholungszone werde geprüft
  • In drei bis vier Jahren benötige die SBB die Fläche für anstehende Arbeiten
  • Spätestens nach dem Abschluss der Arbeiten möchte der Gemeinderat eine Lösung für das Zentrum Mittelwies haben
  • Die langfristige Planung der Zentrumsentwicklung werde dazu wieder aufgenommen

Der Gemeinderat bestätigte somit, dass die Zentrumsentwicklung nun fortgeführt werden könnte, nachdem die Gärtnerei von der Bildfläche verschwunden war und etwas Gras (Blumenwiese) über die Sache wachsen werden würde. Dass die Gärtnerei gerne Teil dieser Pläne geworden wäre, wurde bereits 2019 im Abschlussbericht monatelanger Workshops deutlich und besonders in der Petition mit 700 Unterzeichnern vom November 2022, die der Gemeinderat wissentlich ignorierte.

In einem anderen Fall holte die Gemeinde im Herbst zwei Gutachten zum Zustand einer rund 100 Jahre alten Pappel am See ein. Das eine Gutachten empfahl einen Gesundungsschnitt zu machen. Das andere Gutachten sah die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Baum erholen würde als gering an. Die Gemeinde entschied sich für den Gesundungsschnitt und stellte ein Schild auf, das vor herabfallenden Ästen warnte. Zuständig waren die Resorts Hochbau und Infrastruktur. Selbst eine alte Pappel erhielt in Männedorf eine bevorzugte Behandlung durch die beiden Ressorts mit zwei Gutachten und einem Warnschild während die Gärtnerei als zu unsicher befunden wurde.

Bemerkenswert war, dass bei der Gärtnerei die beiden Ressortvorsteher Hochbau und Infrastruktur persönlich das Ruder in Hand nahmen, obwohl solche Aufgaben gewöhnlich den Kadern und Fachspezialisten hätte zugetraut werden können. Im Umgang mit der alten Pappel zeigte sich, dass der Abteilungsleiter Infrastruktur und Hochbau ohne Intervention der Ressortchefs einen anderen Ermessensspielraum walten lassen konnte. Bei der Gärtnerei hingegen funkte offensichtlich das politische Ego dazwischen.


Am 10. September veröffentlichte Riccardo Tomasino auf YouTube eine öffentliche Stellungnahme.

Dezember 2023

Zur Gemeindeversammlung am 4. Dezember wurden mehrere Fragen zum Umgang der Gemeinde mit der Gärtnerei zum Glück eingereicht. Die Antworten des Gemeinderates suggerierten, dass die verschiedenen Ressorts autark agieren würden und es daher nicht in der Verantwortung der Gemeinde läge für Abstimmung zu sorgen. Auffällig ist hierbei, dass sich die Ressorts bei den Lärmbeschwerden und vorherigen Pächtern sehr wohl untereinander abstimmten, wie die Chronik klar aufzeigt. Wenn es der Gemeinde also genehm ist, dann findet eine ressortübergreifende Zusammenarbeit statt.

Im Fall der letzten Pacht soll es also keine Abstimmung untereinander gegeben haben. Zusagen eines Ressorts, z.B. für Alkoholausgabe in einem Café- und Eventbetrieb, bedeutete demnach nicht, dass das Ressort Infrastruktur als Verpächter und das Ressort Hochbau als Baukontrolle bereits die Genehmigungen für Café- und Eventbetrieb erteilt hätten. In Männedorf kann ein Gastronom also von der Gemeinde ein Gebäude pachten, welches sich laut Grundbuch und GVZ im Alleineigentum der Gemeinde befindet. Dieses Gebäude kann gleichzeitig käuflich erworben werden, ohne Eigentümer zu werden. Gleichzeitig beinhaltet ein Pachtvertrag mit der Gemeinde Männedorf für Café- und Eventbetrieb nicht unbedingt eine Genehmigung für den Betrieb eines Café- und Eventbertriebs, selbst wenn dort zuvor ein Café- und Eventbertrieb ohne Gastwirtschaftspatent und ohne barrierefreies WC etabliert war. Bei Geschäften mit der Gemeinde Männedorf muss also damit gerechnet werden, dass die Katze im Sack gekauft wird. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist in der Gemeinde Männedorf offensichtlich nicht präsent (mutmasslicher Verstoss gegen Artikel 5, Absatz 3 der Bundesverfassung).

Weiterhin wurde die Gemeinde gefragt, wieso sie sich nicht in der Lage sah auf die Dringlichkeit der Petition vor den Sommerferien einzugehen, während sie in den Sommerferien den Abriss anordnete (ohne vorgeschriebene Baugenehmigung und ohne Entsorgungskonzept).

Der Gemeinderat weigerte sich zudem die letzte Frage 5) zu beantworten, mit der Begründung, dass es sich um eine Angelegenheit Privater gehandelt habe.

Können Sie erklären in welchem Zusammenhang die Auflösungsvereinbarung mit dem Zurückziehen der Strafanzeige wegen Sachbeschädigung steht (siehe Ziffer 6 der Auflösungsvereinbarung)?

Der Sachverhalt rund um diese Frage 5) bildete die Grundlage für Aufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen gegen die Gemeinde.

Schliesslich stellte der Fragesteller in seiner Stellungnahme den Antrag, dass auch der ehemalige Pächter zu Wort kommen solle mit Verweis auf den «Leitfaden Leitung der Gemeindeversammlung» des Kantons Zürich , laut dem die Stimmberechtigten der Gemeindeversammlung darüber abstimmen können ob einem Nicht-Stimmberechtigten aus wichtigen Gründen das Wort erteilt werden soll. Der Gemeindepräsident erwiderte, dass Auswärtige in Männedorf kein Rederecht hätten.

"Auswärtige bekommen in Männedorf kein Rederecht" -Gemeindepräsident

Zutreffend ist, dass Auswärtige und Nicht-Stimmberechtigte im Kanton Zürich kein uneingeschränktes Rederecht haben vergleichbar dem Rederecht von Stimmberechtigten. Es kann jedoch per Antrag darüber abgestimmt werden ob ein Rederecht erteilt werden soll. Der Gemeindepräsident lehnte es jedoch kategorisch ab, dass Auswärtige auf einer Gemeindeversammlung in Männedorf zu Wort kommen dürften. Diese kategorische Ablehnung im Vorfeld der Abstimmung darüber ob die Gemeindeversammlung die Angelegenheit diskutieren wollte, hat wahrscheinlich das Abstimmungsergebnis beeinflusst. 

Am 9. und 10. Dezember berichteten erstmals die NZZ und der Blick über die Vorgänge in Männedorf.

In einer "Analyse" versuchte die Zürichsee Zeitung wiederum am 11. Dezember nachzulegen und berichtete von einem "verzerrten Bild von dem, was sich wirklich zugetragen habe". Von dem, was sich wirklich zugetragen haben soll, ist im Artikel allerdings nicht viel zu finden. Stattdessen wurde auf einen früheren Vorwurf von "Behördenwillkür" des Pächters gegenüber der Stadt Wädenswil verwiesen. Behördenwillkür ist der Stadt Wädenswil jedoch nie vorgeworfen worden (Anmerkung: Steine in den Weg legen ist nicht mit verfassungswidriger Behördenwillkür gleichzusetzen). Statt objektiv zu analysieren wurde "erahnt", dass das Problem nicht nur bei den Behörden liege könne. Der Hinweis auf Auswärtige und Nicht-Stimmberechtigte zeigte ein Selbstverständnis, in dem Kritik von Aussen unerwünscht ist. Es ist jedoch so, dass wenn eben kein Stimmrecht und noch nicht einmal Rederecht gewährt wird, nur der Weg über soziale Medien, die Presse, Kampagnen, Petitionen, Beschwerden und Gerichte bleibt. Die Rolle der Medien in solchen Auseinandersetzungen hat neutral und objektiv zu sein. Der Artikel wirkte hingegen wie eine Empfehlung an den Gemeinderat. 

Am 20. Dezember gründete Gemeindepräsident Wolfgang Annighöfer kurz vor Jahresende eine GmbH für «strategische und operative Beratungen, Dienstleistungen und Projektmanagement von Projekten in den Bereichen Bildung, Bauten und Finanzen sowie Gebietsplanungen». 

Laut Gemeindegesetz des Kantons Zürich müssen die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen. Obwohl die Gemeinde die Liste der Offenlegungen im Februar 2024 aktualisierte wurde die neue Rolle des Gemeindepräsidenten in seiner eigenen GmbH erst am 1. Juli 2024 offengelegt. 

Januar 2024 

Der Gemeindepräsident bedauerte in seiner Ansprache zum Neujahrs-Apéro am 7. Januar, dass sich Informationen im Zusammenhang mit dem Ende der ehemaligen Gärtnerei über die sozialen Medien verbreiteten, während sich die Gemeinde aus rechtlicher Sicht nicht äussern dürfte. Weiterhin erläuterte Annighöfer, dass der Gemeinde keine Vorwürfe gemacht werden könne wenn sie in der Vergangenheit ein Auge zugedrückt habe. Damit verwies der Gemeindepräsident offenbar auf den lockeren Umgang der Gemeinde mit dem vorherigen Pächter, während Tomasino offensichtlich anders behandelt werden durfte.

 Februar 2024

Die Gemeindeschreiberin in Männedorf trat per 21. Februar zurück. 

Am 26. Februar wurde an der Haustüre eines Mitglieds des Komitees eine merkwürdige Sendung abgelegt, die darauf abzielte das Familienleben zu stören. Es wurde Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Wer die Handschrift erkennt möge sich bitte melden.

März 2024 

Am 14. März veröffentlichte die Gemeinde ein neues Vorhaben zur Zwischennutzung des ehemaligen Gärtnereigeländes. Mit 25'000 Franken plante die Gemeinde sich an der Gestaltung einer "biodiversen Naturinsel" zu beteiligen.

April 2024

Die Arbeiten an der so genannte “Natur-Insel” begannen. 

Juni 2024 

Am 24. Juni fand die nächste Gemeindeversammlung statt. Der Gemeinderat wurde per schriftlicher Anfrage vorab ersucht zu beantworten warum er annehmen würde, dass die so genannte "Natur-Insel" der Wirtschaft "gute Rahmenbedingungen" bieten, das "kulturelle Leben" im Dorf fördern und einen "attraktiven Begegnungsort" darstellen würde. Denn dies seien erklärte Ziele der Strategie 2032 der Gemeinde, die mit der Zwischennutzung laut Mitteilung des Gemeinderats vom März unterstützt werden sollten.

“Wer was als attraktiven Ort empfindet ist sehr individuell” -Gemeinderat

Weiterhin wurde gefragt wie hoch die Gesamtkosten waren, die zur Umgestaltung des Areal Mittelwies aufgewendet wurden, inklusive des Abrisses der Gärtnerei mit Asbestentsorgung. Die Gesamtkosten betrugen rund 69'000 Franken abzüglich einer Vorauszahlung vom Dezember 2020 in Höhe von 30'000 Franken, die der früherer Pächter Bühlmann bei Beendigung seines Pachtverhältnisses für den Rückbau der Gewächshäuser geleistet hatte. Also jene Gewächshäuser (Gebäude 1840), die laut Grundbuch und GVZ nicht Eigentum des Pächters waren, sondern der Gemeinde.

In den 69'000, respektive 39'000 Franken, seien zudem “Verluste für nicht bezahlte Rechnungen” in Höhe von rund 9'000 Franken enthalten gewesen. Der Ressortvorsteher Infrastruktur behauptete in seinen Ausführungen gegenüber der Gemeindeversammlung, dass es sich dabei um "Schulden" des Pächters gegenüber der Gemeinde gehandelt habe. Diese Aussage war überraschend, denn in der Auflösungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Pächter war eine Saldoklausel enthalten. Demnach waren alle gegenseitigen Ansprüche zwischen den Parteien auseinandergesetzt. Später stellte sich heraus, dass das Ressort Hochbau sich nicht an die Auflösungsvereinbarung gebunden sah, da diese mit dem Fachbereich Betrieb des Ressorts Infrastruktur geschlossen wurde. Daher sei dieser Posten des Ressorts Hochbau als unbezahlte Rechnungen anzusehen. Der Ressortvorsteher Infrastruktur bezeichnete dies jedoch vor den Teilnehmern der Gemeindeversammlung als Schulden, obwohl der Pächter keine Schulden bei der Gemeinde offen hatte, was diese auch schriftliche bestätigte.

Oktober 2024

Zur Gemeindeversammlung am 21. Oktober wurde der Gemeinderat erneut mit eingereichten Fragen konfrontiert. Diesmal wurde Auskunft darüber ersucht wie sich die Eigentumsverhältnisse der Gewächshäuser (Gebäude 1840) laut Grundbuch und GVZ erklären lassen

"Das Gewächshaus (Gebäude 1840) wurde bereits anlässlich seiner Bewilligung vom 26. März 1990 als Fahrnisbaute im Sinne von Art. 677 ZGB betrachtet." - Gemeinderat

Die Gemeinde ging mit keiner Silbe auf die Nachweise in Grundbuch und Gebäudeversicherung ein. Stattdessen wurde versucht zu begründen, dass es sich bei Gebäude 1840 nicht um ein ordentliches Gebäude handeln würde, sondern dass die Gewächshäuser "im Einklang mit der Baubewilligung" als eine Fahrnisbaute "betrachtet" worden sein. 

Eine erstaunliche Einschätzung. Denn das Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) widmet Fahrnisbauten im Abschnitt 5 und im genannten Art. 677 eine klare Definition. In Absatz 2 heisst es eindeutig:

"Ihr Bestand wird nicht in das Grundbuch eingetragen." 

Auch die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich bietet eine eindeutige Definition:

"Nicht versichert werden: Gebäude, die nicht als Dauereinrichtungen erstellt wurden, wie Baubaracken, Festhütten, Marktbuden und andere Fahrnisbauten" 

Verwiesen wird auf das «Gesetz über die Gebäudeversicherung»  und die «Vollzugsbestimmungen für die Gebäudeversicherung». 

Weiterhin verfügt jedes Gebäude über eine eindeutige Identifikationsnummer (EGID). Fahrnisbauten haben keine EGID. Die EGID von Gebäude 1840 lautete 210201091. 

Fahrnisbauten werden nicht ins Grundbuch aufgenommen. Daran gibt es nichts zu rütteln. Die beiden grossen Gewächshäuser (Gebäude 1840) waren jedoch bei der GVZ versichert und im Grundbuch eingetragen. Gebäude 1840 hatte eine EGID und war zweifellos keine Fahrnisbaute. Die nutzbare Fläche betrug über 400qm. Das Gebäude war über ein starkes Fundament fest mit dem Boden verbunden, wie obiges Foto zeigt. Der bei der GVZ eingetragene Versicherungswert betrug CHF 297'000 bei den Revisionen 1991 und 2004. Bei der Revision 2017 wurde der Wert auf CHF 380'000 erhöht. Eine "Betrachtung im Einklang mit der Baubewilligung", wie es der Gemeinderat formulierte, bedeutet nicht, dass die Betrachtung rechtens war.

Der Gemeinderat wurde gefragt ob zur Beantwortung der Fragen ein Rechtsbeistand hinzogen werden musste. Dies bestätigte der Gemeinderat und gab die Kosten mit rund 1'000 Franken für 3 Stunden an. 

Die Einordnung von Gebäude 1840 als Fahrnisbaute ist nicht haltbar. Es scheint daher unwahrscheinlich, dass sich die Angelegenheit damit erledigt hätte und es bei den Kosten bleiben wird.

Leider spielten sich auf der Gemeindeversammlung auch unschöne Szenen ab. Während der anschliessenden Stellungnahme wurde der Fragesteller mit Zwischenrufen unterbrochen, ohne dass der Gemeindepräsident einschritt. Als der Stimmbürger zu seinem Platz zurückkehrte kam es zu einer ausländerfeindlichen Bemerkung eines stimmberechtigten Teilnehmers.

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